Liebe BesucherInnen,
bitte denkt daran, dass unser Kleinzoo von Mitgliedern des Vereins ehrenamtlich gehegt und gepflegt wird. Für ein friedliches Miteinander zwischen Mensch und Tier haltet euch an die folgende
Parkordnung:
01. Allgemeines Fütterungsverbot
Unsere Tier erhalten auf ihre Bedürfnisse angepasstes Futter. Falsche Fütterung kann zu schlimmen Erkrankungen bis hin zum Tod führen. Dazu zählen auch getrocknetes Brot und Pflanzen!
Einzige Ausnahme hierbei sind die Ziegen, die ausschließlich mit dem Futter aus dem dafür vorgesehenen Automaten gefüttert werden dürfen.
02. Keine Hunde im Park!
Das Mitbringen von Hunden ist im Tierpark leider nicht erlaubt. Da unsere Wege direkt an den Gehegen entlang führen, kommt es zu unkontrollierbaren Reaktionen wie Angst- oder Schockzustände bei unseren Tieren. Auch das Mitführen von anderen Haustieren ist im Park nicht gestattet.
03. Sauberkeit
Bitte hinterlasst den Park so, wie ihr ihn vorfinden möchtet. Entsorgt den Abfall in den dafür vorgesehenen Behältern.
04. Rücksicht
Auch Tiere brauchen Ruhe. Bitte versucht nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere durch Rufen, Rütteln oder Ähnliches zu erlangen, wenn diese gerade nicht zu sehen sind oder sich von euch abwenden.
05. Sicherheit
Bleibt auf den Besucherwegen und in den ausdrücklich für Besucher ausgewiesenen Bereichen. Es ist nicht erlaubt, Zäune zu erklettern oder zu übersteigen. Eltern haften für ihre Kinder.
06. Zweiradfahrzeuge etc.
Fahrräder, Roller, Inliner, Skateboards, Laufräder usw. sind aus sicherheits-rechtlichen Gründen, sowie aus Lärmschutzgründen den Tieren zu Liebe, untersagt. Nutzt bitte die Fahrradständer vor dem Eingang, um eure Fahrzeuge dort abzuschließen.
07. Aufsichtspflicht
Eltern und Betreuungs- bzw. Aufsichtspersonen haften für minderjährige Kinder. Besucher haften für Schäden, die sie selbst oder ihrer Aufsicht unterliegende Minderjährige verursacht haben, sowie Schäden, die durch Zuwiderhaltung oder Nichtbeachtung der Besucherordnung oder Anordnungen entstehen.
08. Brandschutz
Die feuerpolizeilichen Vorschriften in sämtlichen Gebäuden sind unbedingt zu beachten. Das Entfachen von offenem Feuer ist streng untersagt.
09. Verstöße gegen Besucherordnung
Bitte folgt den Anordnungen unserer MitarbeiterInnen. Bei Verstoß gegen die Besucherordnung erfolgt ein Verweis, Hausverbot oder in schweren Fällen Strafanzeige.
Vielen Dank für euer Verständnis und viel Spaß!